Informationen Bundesfachgruppe Ersatzkassen
Information zu den Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung des Ersatzkassentarifvertrages (EKT) und zu Anlage 8 EKT

Mit dem Gehaltsabschluss Ende letzten Jahres hatten wir uns zur Fortführung der Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung des EKT und zur Anlage 8 bereit erklärt.
Der Auftakt der Tarifverhandlungen fand am 18. März in Wuppertal statt. Seitdem haben zwei weitere Verhandlungsrunden stattgefunden, und zwar am 26. Juni und am 13. August jeweils in Wuppertal. Die Arbeitgeberseite hatte um Vertraulichkeit bezüglich der Inhalte der Verhandlungen gebeten, so dass wir keine Informationen über die Verhandlungen herausgegeben hatten. Nachdem verdi vor ein paar Wochen eine Information über die Verhandlungen veröffentlicht hatte, sehen wir uns an die Vertraulichkeitsvereinbarung nicht mehr gebunden.
Die Arbeitgeber fordern:
Anpassung der Gehaltstabelle an die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Die Tarifgemeinschaft sieht die Staffelung der Gehaltstabelle nach Lebensalter als nicht AGG-konform an. Sie sieht hierin eine Diskriminierung nach dem Alter. Die Tarifgemeinschaftstrebt eine Gehaltsdifferenzierung in Form von Erfahrungsstufen an.
Die DHV-Tarifkommission stimmt der Einschätzung der Arbeitgeberseite zu, dass die derzeitige Gehaltstabelle nicht AGG-konform ist. Eine Umgestaltung der Gehaltstabelle darf jedoch nicht zu Gehaltseinbußen und zur Abhängigkeit von subjektiven Einschätzungen durch den Vorgesetzten führen. Deshalb favorisiert die DHV-Tarifkommission eine Staffelung der Gehaltstabelle nach Berufsjahren.
Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit der Ehe
Der Tarifgemeinschaft geht es hierbei um die Anpassung der §§ 22 (Bezug bei Ableben eines Mitarbeiters) und 31 EKT (Arbeitsbefreiung) sowie an eine Überarbeitung der in §§ 37 (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und 38 (Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen) genannten Anlagen zum EKT
In diesem Punkt ist sich die DHV-Tarifkommission weitgehend mit der Arbeitgeberseite einig.
Anpassung des Urlaubs an das AGG
Die Arbeitgeberseite sieht die derzeitige Staffelung der Urlaubstage nach dem Lebensalter (bis 40 Jahre: 30 Urlaubstage; ab 40 Jahre: 32 Urlaubstage) als nicht mehr AGG-konform an. Sie fordert deshalb eine einheitliche, altersunabhängige Urlaubsdauer von 30 Tagen.
Die DHV-Tarifkommission stimmt dieser Arbeitgeberforderung nicht zu. Sie schlägt vor, die Urlaubsdauer nach den Beschäftigungsjahren zu staffeln:
31 Tage nach 10 Beschäftigungsjahren
32 Tage nach 20 Beschäftigungsjahren
Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission als AGG-konform an.
Anpassung der Unkündbarkeit an das AGG
Die Arbeitgeberseite sieht die 40/15-er Regelung (Unkündbarkeit ab 40 Jahre und nach 15 Beschäftigungsjahren) wegen Diskriminierung aufgrund des Alters als nicht AGG-konform an. Ein sachlicher Grund für eine Unkündbarkeit könne höchstens die schwere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt sein. Die Bundesregierung hat diese bei 52 Jahren angesetzt. Ab dieser Altersgrenze ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen möglich.
Die Tarifgemeinschaft fordert deshalb eine 52/15-er Regelung.
Die DHV-Tarifkommission teilt nicht die Auffassung der Arbeitgeberseite, dass die bestehende Regelung zur Unkündbarkeit einen Verstoß gegen das AGG darstellt. Es gibt gute sachliche Gründe für die 40/15-er Regelung. Aufgrund der hohen Spezialisierung ist die Nachfrage nach Fachkräften aus der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Arbeitsmarkt sehr begrenzt. Trotz des demographischen Wandels ist für viele Unternehmen das Alter 40 Jahre und älter ein kritisches Alter für Einstellungen. Arbeitnehmer ab 40 Jahre haben es deshalb nach wie vor noch schwer, eine geeignete Arbeit zu finden. Eine Kompromissmöglichkeit wäre für die DHV-Tarifkommission allenfalls der Wegfall der Altersgrenze, d.h. Unkündbarkeit nach 15 Beschäftigungsjahren.
Neben der Heraufsetzung der Altersgrenze für die Unkündbarkeit fordert die Tarifgemeinschaft die Möglichkeit der Änderungskündigung und der außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung bei unkündbaren Angestellten. Beide Forderungen lehnt die DHV-Tarifkommission ab.
Leistungs- und/oder erfolgsorientierte Vergütung
Die Tarifgemeinschaft möchte in den EKT eine Öffnungsklausel vereinbaren, nach der eine variable Vergütung neben dem Gehalt vereinbart werden kann, die sich am Erfolg und/oder an der Leistung orientiert. Die konkreten Regelungen sollen mit dem Hauptpersonalrat der Kasse geregelt werden.
Die DHV-Tarifkommission fordert, dass eine solche Vergütung nur on top erfolgen darf. Durch eine Absenkung der Vergütung mit anschließender Leistungsverpflichtung entstehe nur Druck, aber keine Motivation.
Anpassung der Altersrente an die geänderte Regelaltersgrenze
Bei der Anpassung der Altersgrenze von 65 Jahren an die Regelaltersgrenze besteht weitgehend Einigkeit zwischen der Tarifgemeinschaft und der DHV-Tarifkommission.
Erweiterung des AT-Bereichs
Die Tarifgemeinschaft will den AT-Bereich bis zur 2. Führungsebene unter dem Vorstand erweitern. Die Tarifgemeinschaft will abweichende Regelungen ermöglichen in Bezug auf
- Arbeitszeit einschl. Überstunden
- Gehalt und
- eine ggf. befristete Aufgabenübertragung
In diesem Punkt ist auch noch keine Einigung absehbar.
Änderung der Anlage 8 – Beihilfen
Die Tarifgemeinschaft will die Beihilfe unter Wahrung der Kostenneutralität übersichtlicher gestalten. Sie soll sich auf die Kernbereiche der ambulanten und der stationären Versorgung beschränken. Sie soll nur noch für Bestandsbeschäftigte gelten, neue Beschäftigte sollen ausgenommen werden.
Die DHV-Tarifkommission lehnt die Schließung der Anlage 8 für neue Beschäftigte ab. Sie sieht hierin insbesondere die Gefahr einer massiven Verschlechterung für schwer behinderte Beschäftigte, die sich nicht adäquat durch eine private Zusatzversicherung absichern können. Ansonsten sieht die DHV-Tarifkommission nicht die Notwendigkeit von großen Veränderungen bei der Anlage 8.
Seit 01.10.2008 liegt die Verhandlungsführung der Tarifgemeinschaft wieder bei der DAK. Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 17. November 2008 vereinbart. Ob und wann eine Einigung erzielt wird, ist derzeit noch überhaupt nicht absehbar.
V.i.S.d.P.: Henning Röders