Informationen Bundesfachgruppe Ersatzkassen
3. August 2009
Tarifabschluss bei den Ersatzkassen erzielt: 4,1 % lineare Gehaltserhöhung
– Bildungsurlaubstag für DHV-Mitglieder
– Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um bis zu 7 % linear

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
die DHV hat mit der Tarifgemeinschaft einen Tarifabschluss erzielt. Die wesentlichen Eckpunkte:
1. Erhöhung der Gehälter:
- 1,7 % zum 01.09.2009
- 2,4 % zum 01.04.2010
3. Zulage nach § 16 MTV EKT: Erhöhung von 4,17 % auf 4,9 % - ab 01.01.2010
4. Zulage nach § 23 a) (früheres Urlaubsgeld) – ab 01.01.2010:
- a) Für Beschäftigte ab 5 Jahren Beschäftigungszeit: Wahl zwischen 3,5 freie Arbeitstage oder Zulage in Höhe von 17,25 % des Bruttomonatsgehalts
- b) Für Beschäftigte ab 10 Jahren Beschäftigungszeit: Wahl zwischen 7 freie Arbeitstage oder Zulage in Höhe von 35 % des Bruttomonatsgehalts
Die befristete Sonderregelung (Steigerung alle 3 Jahre) wird nicht verlängert. Beginnend mit dem 01.01.2012 wird bei Vollendung eines geraden Lebensjahres wieder regelmäßig der Steigerungsbetrag gewährt (alle 2 Jahre).
6. Bildungsurlaubstag für DHV-Mitglieder
7. Laufzeit bis zum 28.02.2011
Der Abschluss kam nach zähen Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft zustande und ist ein akzeptabler Kompromiss. Insbesondere die tabellenwirksame Gehaltserhöhung von insgesamt 4,1 % ist ein guter Inflationsausgleich.
Kompromissbereitschaft musste die DHV-Tarifkommission bei der Neuregelung des § 23 a) MTV zeigen: Mit der Aufstockung der bisher nicht an die Beschäftigungssicherung gekoppelten hälftigen Zulagenzahlung von 25 % (12,5 %) auf 35 % (17,25 %) bzw. der Erhöhung der freien Arbeitstage ist in Verbindung mit der Erhöhung der Zulage nach § 16 MTV von 4,17 % auf 4,90 % aber ein akzeptabler Ausgleich vereinbart worden.
Erfreulich ist die Abwehr der Arbeitgeberforderungen:
- Keine Vereinbarung einer 3-Jahres-Regelung bei den Steigerungsbeiträgen, dafür Rückkehr zur 2-Jahres-Regelung!
- Keine separate Erhöhung der Versorgungsbezüge nach Anlage 7 a) EKT!
- Keine Veränderungen beim Ortsklassenzuschlag!
Eine innovative Regelung ist die Vereinbarung eines Bildungsurlaubstages für DHV-Mitglieder!
Auszubildendenvergütungen:
Ein großer Erfolg ist die Vereinbarung zu den Auszubildendenvergütungen:
- 120 € Einmalzahlung für Auszubildende im September 2009
- Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50 € monatlich – ab 01.01.2010
- Für Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr um ca. 7 %
- Für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr um ca. 6,36 %
- Für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr um ca. 5,85 %
Mit dieser Vereinbarung wird die Attraktivität der Ausbildung bei den Ersatzkassen deutlich gestärkt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Ersatzkassen geleistet!
Dieser Tarifabschluss zeigt:
Noch nie war eine Gewerkschaftsmitgliedschaft so wertvoll wie heute!
Werden Sie Mitglied in der Berufsgewerkschaft DHV!
Werden Sie Mitglied in der Berufsgewerkschaft DHV!
V.i.S.d.P. Henning Röders