Informationen Bundesfachgruppe Ersatzkassen

3. August 2009

Tarifabschluss bei den Ersatzkassen erzielt: 4,1 % lineare Gehaltserhöhung
– Bildungsurlaubstag für DHV-Mitglieder
– Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um bis zu 7 % linear

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

die DHV hat mit der Tarifgemeinschaft einen Tarifabschluss erzielt. Die wesentlichen Eckpunkte:

1. Erhöhung der Gehälter:

  • 1,7 % zum 01.09.2009
  • 2,4 % zum 01.04.2010
2. Einmalzahlung:    180 € im September 2009 für die Monate Juni – August

3. Zulage nach § 16 MTV EKT:    Erhöhung von 4,17 % auf 4,9 % - ab 01.01.2010

4. Zulage nach § 23 a) (früheres Urlaubsgeld) – ab 01.01.2010:
  • a) Für Beschäftigte ab 5 Jahren Beschäftigungszeit: Wahl zwischen 3,5 freie Arbeitstage oder Zulage in Höhe von 17,25 % des Bruttomonatsgehalts
  • b) Für Beschäftigte ab 10 Jahren Beschäftigungszeit: Wahl zwischen 7 freie Arbeitstage oder Zulage in Höhe von 35 % des Bruttomonatsgehalts
5. Rückkehr zur 2-Jahres-Regelung bei den Steigerungsbeträgen
Die befristete Sonderregelung (Steigerung alle 3 Jahre) wird nicht verlängert. Beginnend mit dem 01.01.2012 wird bei Vollendung eines geraden Lebensjahres wieder regelmäßig der Steigerungsbetrag gewährt (alle 2 Jahre).

6. Bildungsurlaubstag für DHV-Mitglieder

7. Laufzeit bis zum 28.02.2011

Der Abschluss kam nach zähen Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft zustande und ist ein akzeptabler Kompromiss. Insbesondere die tabellenwirksame Gehaltserhöhung von insgesamt 4,1 % ist ein guter Inflationsausgleich.

Kompromissbereitschaft musste die DHV-Tarifkommission bei der Neuregelung des § 23 a) MTV zeigen: Mit der Aufstockung der bisher nicht an die Beschäftigungssicherung gekoppelten hälftigen Zulagenzahlung von 25 % (12,5 %) auf 35 % (17,25 %) bzw. der Erhöhung der freien Arbeitstage ist in Verbindung  mit der Erhöhung der Zulage nach § 16 MTV von 4,17 % auf 4,90 % aber ein akzeptabler Ausgleich vereinbart worden.

Erfreulich ist die Abwehr der Arbeitgeberforderungen:
  • Keine Vereinbarung einer 3-Jahres-Regelung bei den Steigerungsbeiträgen, dafür Rückkehr zur 2-Jahres-Regelung!
  • Keine separate Erhöhung der Versorgungsbezüge nach Anlage 7 a) EKT!
  • Keine Veränderungen beim Ortsklassenzuschlag!

Eine innovative Regelung ist die Vereinbarung eines Bildungsurlaubstages für DHV-Mitglieder!

Auszubildendenvergütungen:

Ein großer Erfolg ist die Vereinbarung zu den Auszubildendenvergütungen:
  • 120 € Einmalzahlung für Auszubildende im September 2009
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 50 € monatlich – ab 01.01.2010
Das bedeutet eine lineare Gehaltserhöhung:
  • Für Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr um ca. 7 %
  • Für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr um ca. 6,36 %
  • Für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr um ca. 5,85 %

Mit dieser Vereinbarung wird die Attraktivität der Ausbildung bei den Ersatzkassen deutlich gestärkt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Ersatzkassen geleistet!

Dieser Tarifabschluss zeigt:

Noch nie war eine Gewerkschaftsmitgliedschaft so wertvoll wie heute!
Werden Sie Mitglied in der Berufsgewerkschaft DHV!

V.i.S.d.P. Henning Röders

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