Informationen Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe

22. Dezember 2005

Tarifabschluss Privates Versicherungsgewerbe

Abschluss der Tarifrunde 2005: 2,0 % mehr Gehalt ab 01.04.2006!

Nach zähen Verhandlungen einigten sich DHV und die Arbeitgeber in der Nacht vom 21.-22. Dezember auf einen Tarifabschluss. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Laufzeit bis zum 31. August 2007
  • Einmalzahlung von 250 € im Januar 2006
  • Erhöhung der Gehälter um 2 % ab 01.04.2006 und um 1 % ab dem 01.04.2007
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 1 % ab dem 01.04.2006
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2007 ohne Rechtsanspruch

Der Tarifabschluss setzt den Schlusspunkt unter eine harte Tarifauseinandersetzung. Die umfangreichen Forderungen der Arbeitgeber konnten weitestgehend abgewehrt werden:

  • Die Mehrarbeitszuschläge werden nicht wegfallen!
  • Die Wochenarbeitszeit wird nicht verlängert!
  • Der Samstag als Regelarbeitstag wird nicht kommen!

Die DHV-Verhandlungskommission musste Kompromisse vor allem bei der Anpassung der Spesenregelung an die steuerlichen Regelungen und bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit machen. So können bei der Arbeitszeitkorridorregelung zukünftig alle Teilzeitbeschäftigte als Ausgleich mit einbezogen werden. Auch die 20-Stundengrenze entfällt. Bei der Samstagsarbeit einigten sich DHV und Arbeitgeber auf den Wegfall des 10 %-Zuschlags, wenn trotz Samstagsarbeit die 5-Tage-Woche bestehen bleibt.

Die DHV-Verhandlungskommission konnte die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2007 durchsetzen. Die Arbeitgeber hatten die Verlängerung grundsätzlich zur Diskussion gestellt. Sie wollten ein Auslaufen zum 31.12.2006 erreichen. Als Kompromiss schlugen sie dann die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens ohne Rechtsanspruch auf Basis des Altersteilzeitgesetzes vor. Dieser Kompromissvorschlag stieß auf Ablehnung der DHV-Verhandlungskommission. Denn er hätte materielle Verschlechterungen für die betroffenen Beschäftigten zur Folge gehabt! So ist es als Erfolg zu verzeichnen, dass das Alterteilzeitabkommen ohne materielle Einschnitte verlängert wird. Die Aufgabe des Rechtsanspruchs ist aus Sicht der DHV-Verhandlungskommission ein vertretbarer Kompromiss, zumal in der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen wegen des Erreichens der 5 %-Grenze ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit sowieso nicht besteht.

Insgesamt ist der Abschluss ein vertretbarer Kompromiss und deshalb zu begrüßen!

Wolfgang Stögbauer                                Henning Röders
Vorsitzender Bundesfachgruppe          Hauptgeschäftsführer
Privates Versicherungsgewerbe

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