Informationen Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Tarifabschluss Privates Versicherungsgewerbe: 3,0 Prozent ab 01.01.2008!

Nach einer zähen Verhandlungsrunde konnte in den Morgenstunden des 24.11.2007 ein Tarifabschluss erzielt werden:
- 3,0 % Gehaltserhöhung ab 01.01.2008!
- Weitere 1,6 % Gehaltserhöhung ab 01.01.2009!
- Einmalzahlung für den Zeitraum vom 01.09.2007 - 31.12.2007: 300 Euro, Auszahlung mit dem Dezembergehalt!
- Einmalzahlung in Höhe von 0,3 Prozent eines Jahresgehalts mit dem Juligehalt 2008
- Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils 10 Euro ab 01.01.2008 und um jeweils 5 Euro ab dem 01.01.2009!
- Laufzeit: Bis zum 30.09.2009!
Die DHV-Verhandlungskommission bewertet den Abschluss als gut vertretbar. Die Arbeitgeber hatten im Laufe der Tarifverhandlung erhebliche Zugeständnisse gemacht. So lautete das erste Angebot: 2,0 % Gehaltserhöhung ab 01.02.2008; weitere 1,4 % Gehaltserhöhung ab 01.02.2009; Einmalzahlung: 250 Euro mit dem Dezembergehalt; Laufzeit bis 31.12.2009!
Die Beschäftigten haben mit diesem Tarifabschluss Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr gefunden! Die Arbeitgeber haben die Notwendigkeit erkannt, die Beschäftigten an der guten Branchenentwicklung zu beteiligen.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung beschäftigungswirksamer Niedriglohngruppen:
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Gehaltsgruppe A: Scannen Postvorbereiten |
1.350 € (1. Berufsjahr) 1.400 € (ab dem 2. Berufsjahr) |
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Gehaltsgruppe B: Identifizieren Indexieren Erkennen |
1.500 € (1. Berufsjahr) 1.550 € (2. und 3. Berufsjahr) 1.600 € (ab dem 4. Berufsjahr) |
Diese Gehaltsgruppen gelten nur für Neueinstellungen ab dem 01.01.2008! Für alle bestehenden Arbeitsverhältnisse gilt Besitzstand!
Die DHV-Verhandlungskommission hatte sich bis zum Schluss dafür eingesetzt, diese Tätigkeiten im Rahmen der bestehenden Vergütungsgruppen einzugruppieren. Jedoch gaben die Arbeitgeber unmissverständlich zum Ausdruck, dass es ohne unser Zugeständnis in dieser Frage keinen Gehaltsabschluss geben würde. Viele Unternehmen würden, ohne die Einführung solcher beschäftigungswirksamer Gehaltsgruppen, verstärkt Outsourcingmaßnahmen betreiben.
Die Arbeitgeber haben uns ein großes Zugeständnis abgerungen. Jetzt erwarten wir von den Unternehmen, dass sie ihren Worten Taten folgen lassen und die Outsourcingtendenzen stoppen!
Dennoch bleibt anzumerken, dass wir uns, von der DHV, nach der Einführung solcher Niedriglohngruppen im Haustarif mit der Sparkassenversicherung Sachsen im Jahr 2005, einer beispiellosen Hetzkampagne von ver.di ausgesetzt sahen. Wir hatten unserem damaligen Zugeständnis eine Präambel vorangestellt, die die besondere Situation in Sachsen als Voraussetzung für solche Vereinbarungen deutlich hervorhob. Zu Niedriglohngruppen im Flächentarifvertrag waren wir bis zuletzt nicht bereit.
Weitere erwähnenswerte Abschlüsse:
Das Altersteilzeitabkommen wurde bis zum 31.12.2009 verlängert. Ein Rechtsanspruch besteht nach wie vor nicht.
Ebenso verlängert wurde die Öffnungsklausel für eine kollektive Verkürzung der Arbeitszeit (§ 11, Ziff. 1, Abs. 5 MTV)
Abschluss eines Tarifvertrags zur Qualifizierung
V.i.S.d.P.: Henning Röders