Vaterschaftsfreistellung

Eine schwere Geburt

Die EU-Richtlinie 2019/1158 sieht zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit August 2022 zehn Tage Freistellung für Väter direkt nach der Geburt eines Kindes vor. In Deutschland wurde diese Richtlinie noch nicht umgesetzt. Ein Äquivalent zum Mutterschaftsurlaub gibt es, anders als z. B. in Schweden, Frankreich und Spanien bei und noch nicht. Eine EU-weite einheitliche Systematik für die Elternzeit- und Elterngeldregelung wurde nicht festgesetzt. Auch die Höhe der Vergütung können die Mitgliedsstaaten selbst festlegen. Jeder macht es wie üblich ein bisschen anders, nur Deutschland hat noch gar nichts gemacht.  Die Bundesrepublik wurde bereits von der EU-Kommission dafür gerügt, dass diese Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Tatsächlich haben Väter hierzulande die Möglichkeit im Rahmen der Elternzeit die sogenannten „Partnermonate“ zu nehmen und Elterngeld zu erhalten. In der genannten Richtlinie geht es jedoch um eine Freistellung für Väter direkt nach der Geburt. Väter haben bei uns zwar einen Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB anlässlich einer Geburt. Es gibt aber keine Regelung dazu, wie viele Tage dieser Sonderurlaub dauert. Oft handelt es sich nur um einen Tag. Konkretisierungen finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen.  Und es kommen nicht alle Väter in diesen Genuss. Bereits 2001 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass unverheirateten Männern – frisch gebackener Vater oder nicht – dieser Anspruch aus § 616 BGB nicht zusteht.

Es stellt sich die Frage, warum diese Richtlinie bisher noch nicht umgesetzt wurde. Die Begründung des Bundesfamilienministeriums unter Angela Merkel war, das bestehende Elterngeld stelle Eltern bereits besser, als in der EU-Richtlinie gefordert, außerdem konterkariere die Anforderung der EU möglicherweise das Ziel des Elterngeldes, da Väter dann eventuell lediglich 10 Tage freinehmen würden und nicht, wie bereits möglich, einen längeren Zeitraum. Die jetzige Bundesregierung hat die Vaterschaftsfreistellung in den Koalitionsvertrag aufgenommen und die ehemalige Bundesfamilienministerin Anna Spiegel hatte angekündigt, die Richtlinie zügig umzusetzen. Allerdings trat sie bereits nach 5 Monaten im Amt zurück und ihre Nachfolgerin Lisa Paus hielt sich in dieser Frage eher zurück. Ende November 2022 verkündete sie dann: “Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt kommt, nicht mehr in diesem Jahr, aber in 2024”. Sie plant, eine zweiwöchige Freistellung nach der Geburt für den Partner im Mutterschutzgesetz zu verankern. Das Gehalt soll in dieser Zeit zu 100% gezahlt werden.

Ein solcher gesetzlicher Anspruch böte zum einen den Vorteil, dass Väter nicht wie bei den Partnermonaten die Freistellung rechtzeitig beantragen müssten und bereits sehr früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen könnten, zum anderen wären sie am Wochenbett präsent und könnten die Mutter bei der Pflege des Kindes unterstützen. Das wäre ein echter Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und würde sich positiv auf den noch viel zu großen Gender Care Gap auswirken. Das Beratungsunternehmen Ernst & Young führte mit dem in Washington ansässigen Peterson-Institut für Internationale Wirtschaft dazu eine weltweite Studie durch. Studiendirektor Marcus Noland sagte: “In Ländern, die familienfreundlicher sind und mehr Unterstützung bei der Geburt und Erziehung haben, schaffen es Frauen eher an die Spitze”

Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung hat Bundesministerin Paus noch nicht. Zeit wird es!

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