Tarifverträge

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Der Abschluss von Tarifverträgen ist eine Kernaufgabe jeder Gewerkschaft, die in umfangreichem Maße auch von der DHV wahrgenommen wird. Die DHV ist als tariffähige Gewerkschaft anerkannt. Durch den Abschluss von Tarifverträgen gewinnen die Mitglieder einen Rechtsanspruch gegen ihren Arbeitgeber auf die im Tarifvertrag vereinbarten Leistungen – die Tarifbindung.

Die Tarifverhandlungen werden von Tarifkommissionen geführt, deren Mitglieder vom DHV-Hauptvorstand für eine bestimmte Amtszeit bestellt werden. Das Verfahren wird durch ein Tarifstatut geregelt.

Weitere Informationen finden Sie im geschlossenen Mitgliederbereich.

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