Befristeter Arbeitsvertrag | Befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das auf eine bestimmte Dauer vereinbart ist und ohne Kündigung mit Zeitablauf endet. Es gelten die besonderen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 21.12.2000. |
Behinderte | Behinderte sind Personen, bei denen ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. |
Berufsausbildung | Berufsausbildung / Berufsausbildungsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden, das durch den Ausbildungsvertrag begründet wird. Gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz. |
Berufskrankheit | Berufskrankheit ist eine Krankheit, die ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses erleidet und die in der Berufskrankheitenverordnung vom 31.10.1997 aufgeführt ist. |
Berufsschule | Berufsschule muss von Auszubildenden besucht werden. Der Ausbildende hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. |
Berufung | Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Arbeitsgerichts. Zuständig für die Berufung ist das Landesarbeitsgericht. |
Beschäftigungsanspruch | Beschäftigungsanspruch ist ein Anspruch des Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag zu beschäftigen |
Beschwerde | Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts. |
Betrieb | Betrieb ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sachlicher oder immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. |
Betriebliche Übung | Betriebliche Übung liegt vor, wenn Arbeitnehmern in einer Art betrieblichem Gewohnheitsrecht Zugeständnisse gemacht werden (z.B. in Form von Gratifikationen) |
Betriebsrat | Betriebsrat bezeichnet die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. In Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25.9.2001. |
Betriebsurlaub | Betriebsurlaub bezeichnet die gleichzeitige Erteilung des Urlaubs an einen Teil oder die gesamte Belegschaft. Die Festlegung von Betriebsurlaub steht im Ermessen des Arbeitgebers. Besteht ein Betriebsrat so unterliegt die Einführung von Betriebsurlaub der Mitbestimmung. |
Betriebsverfassung | Betriebsverfassung bezeichnet in Form des Betriebsverfassungsrechts den rechtlichen Rahmen der Wahl und die Arbeitsvoraussetzungen von Betriebsräten. |
Betriebsversammlung | Betriebsversammlung besteht aus sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebs. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, so muss dieser in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen. Das Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen steht allen vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu. |
Bildungsurlaub | Bildungsurlaub soll den Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung zur Weiterbildung ermöglichen. In einigen Ländern wie z.B. in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub. |
Bundesarbeitsgericht | Bundesarbeitsgericht ist die dritte Instanz innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Gericht entscheidet über die mit der Revision angefochtenen Urteile. |