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Rechtliches Stichwortverzeichnis
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Beschreibung
Dienstplan
Der Dienstplan ist eine Urkunde, der zum Nachweis von geleisteten Arbeitszeiten dient, auch zur Vorlage beim Arbeitsgericht. Daher ist ein Dienstplan fälschungssicher zu erstellen, wobei grundsätzlich keine Streichung oder Ergänzung erlaubt ist.
Direktionsrecht
Direktionsrecht bezeichnet das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf die Einzelheiten der Arbeitsleistung festlegen und insoweit die Erbringung der Arbeit nach Ort, Art und Zeit näher bestimmen.
DVO
Durchführungsverordnung
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