Aushilfsarbeitsverhältnis
Aushilfsarbeitsverhältnis ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitsbedarfs (z.B. bei Saisonbetrieben). Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen.